Schule

Auch wenn wir keine Schule sind, können Kinder und Jugendliche mit einem „sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ bei uns nach den §§ 162 und 164c des Niedersächsischen Schulgesetzes ihre Schulpflicht auch in unserer anerkannten Tagesbildungsstätte erfüllen.